Umsatzsteuerfreie Bestellungen von Solarprodukten und Zubehör gemäß § 12 Absatz 3 UStG

Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

Sie können bei uns durch das Jahressteuergesetz 2022 gemäß § 12 Absatz 3 UStG seit dem 1. Januar 2023 Photovoltaiksysteme, Solarpaneele und benötigtes Zubehör gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen mehrwertsteuerbefreit erwerben. Diese Steuerbefreiung gilt sowohl für Deutschland als auch für Österreich (§ 28 Abs. 62 UstG) und bietet eine attraktive Möglichkeit, nachhaltige Energieprojekte umzusetzen. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Voraussetzungen Deutschland (§ 12 Absatz 3 UstG):

  • Die Solaranlage wird von einer Privatperson mit Rechnungs- und Lieferadresse in Deutschland bestellt und betrieben. Ein Verkauf mit 0% Mehrwertsteuer in andere Länder ist nicht möglich.
  • Die Solaranlage wird im privaten Wohnumfeld montiert (Balkone, Gärten, Garagen, Gartenschuppen, Zäune und wenig bzw. gar nicht bewegte Wohnmobile oder Boote).
  • Die Gesamtleistung der Anlage liegt unter 30 kWp.

 

Voraussetzungen Österreich (§ 28 Abs. 62 UstG):

  • Die Solaranlage wird von einer Privatperson mit Rechnungs- und Lieferadresse in Österreich bestellt und betrieben. Ein Verkauf mit 0% Mehrwertsteuer in andere Länder ist nicht möglich.
  • Die Montage muss auf oder in der Nähe der Privatwohnung vorgenommen werden
  • Die Gesamtleistung der Anlage liegt unter 35 kWp in Deutschland

 

So bestellen Sie bei FLIN Ihre Solaranlage ohne Mehrwertsteuer:

Treffen die oben genannten Voraussetzungen auf Sie zu, können Sie die Solarprodukte mehrwertsteuerfrei bei uns bestellen.
Kontaktieren Sie uns hierfür einfach per Mail oder telefonisch. Wir schicken Ihnen ein Angebot mit der Bestellung und ein Formular zu, mit dem Sie uns per Unterschrift bestätigen, dass Sie die Voraussetzungen zur Mehrwertsteuerbefreiung nach § 12 Absatz 3 UStG in Deutschland bzw. § 28 Abs. 62 UstG in Österreich erfüllen.

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